Tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie
Private Krankenversicherung
Meine Abrechnung basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich rechne meine Leistungen direkt mit der Patientin und mit dem Patienten ab. Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Psychologische Psychotherapie vollständig oder anteilig. Informieren Sie sich diesbezüglich vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie in Privatpraxen. Basis für meine Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Beihilfestelle, um Klarheit bezüglich der Kostenübernahme zu erhalten.
Heilfürsorge
Bundespolizisten können seit einer Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer in Privatpraxen behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorge. Meine Praxis erfüllt alle Bedingungen, die für die Abrechnung notwendig ist.
Bundeswehr
Gehören Sie der Bundeswehr an, können Sie laut einer getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer durch Psychotherapeuten in Privatpraxen behandelt werden. Die Überweisung zur Psychotherapie erfolgt durch den zuständigen Truppenarzt.
Selbstzahler
Finanzieren Sie Ihre Psychologische Psychotherapie selbst, erfolgen keine Meldungen an Versicherungen oder Krankenkassen. Der Behandlungsprozess kann zeitnah starten und Ihre Privatsphäre bleibt geschützt. Basis für meine Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychologische Psychotherapie in Privatpraxen wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen. Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren können gesetzlich Versicherte Psychotherapie in Privatpraxen beantragen. Informieren Sie sich bitte ausführlich bei Ihrer Krankenkasse. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs.3: Wenn ein Patient unzumutbar lange auf eine psychotherapeutische Behandlung in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis warten muss, hat er das Recht, die Leistung selbst in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen und die entstandenen Kosten von seiner Kasse rückerstatten zu lassen.
Tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie
Private Krankenversicherung
Meine Abrechnung basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich rechne meine Leistungen direkt mit der Patientin und mit dem Patienten ab. Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Psychologische Psychotherapie vollständig oder anteilig. Informieren Sie sich diesbezüglich vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie in Privatpraxen. Basis für meine Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Beihilfestelle, um Klarheit bezüglich der Kostenübernahme zu erhalten.
Selbstzahler
Finanzieren Sie Ihre Psychologische Psychotherapie selbst, erfolgen keine Meldungen an Versicherungen oder Krankenkassen. Der Behandlungsprozess kann zeitnah starten und Ihre Privatsphäre bleibt geschützt. Basis für meine Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychologische Psychotherapie in Privatpraxen wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen. Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren können gesetzlich Versicherte Psychotherapie in Privatpraxen beantragen. Informieren Sie sich bitte ausführlich bei Ihrer Krankenkasse. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs.3: Wenn ein Patient unzumutbar lange auf eine psychotherapeutische Behandlung in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis warten muss, hat er das Recht, die Leistung selbst in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen und die entstandenen Kosten von seiner Kasse rückerstatten zu lassen.